Spenden für die Stiftung

Bundespräsident a.D. Horst Köhler
Bild: Wikipedia unter CC BY-SA 3.0
"Stiftungen sind der Motor für die Entwicklung der Gesellschaft. Stiftungen sind ein ermutigendes Beispiel für gelebten Bürgersinn und ein Ausdruck reifer demokratischer Gesellschaft."
Jede Spende, auch kleine Beträge, helfen betroffenen Patienten und tragen zum Fortschritt der Beherrschung des Bauchspeicheldrüsenkrebses bei.
Sie haben auf dieser Seite die Möglichkeit, Ihre persönliche Spendenaktion anzulegen und zu starten oder nutzen Sie bequem unseren Spenden-Knopf 'Jetzt spenden' für Ihre online-Spende. Eine klassische Überweisung ist natürlich ebenso willkommen.
Ihre Fragen rund ums Spenden für unsere Stiftung beantworten wir selbstverständlich gerne.
Sprechen Sie uns persönlich an per Telefon (0731/144 108 11) oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
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Haben Sie noch Fragen zum Thema 'Spenden'?
Wenn Sie die Arbeit der Stiftung unterstützen möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können uns "ganz normale" Spenden zukommen lassen, als Einzelspende oder Sammelspende "Spenden statt Geschenke" z.B. beim runden Geburtstag, Jubiläum oder als Trauerspende – Anlässe gibt es viele, mit einer Spende etwas für andere Menschen zu tun. Die Summe, die Sie spenden, ist im Gegensatz zur Zustiftung nicht an einen Mindestbetrag gebunden. Wir beantworten gerne persönlich Ihre Fragen zum Thema 'Spenden'.
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Die Hans Beger Stiftung Kampf dem Bauchspeicheldrüsenkrebs ist eine rechtsfähige Stiftung mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die Stiftung ist wegen Förderung von Projekten im Kampf gegen den Bauchspeicheldrüsenkrebs als gemeinnützige Stiftung anerkannt (Finanzamt Ulm, Steuer-Nr. 88043/50902). Die Stiftung stellt auf Anforderung für alle Spenden eine Spendenbescheinigung aus. Hierzu benötigen wir Ihre vollständige Anschrift, die Sie auf dem Überweisungsträger vermerken können oder uns per E-Mail übermitteln. Die meisten Finanzämter akzeptieren als Spendenbescheinigung für Spenden bis einschließlich 200 Euro den Einzahlungsbeleg zusammen mit dem Kontoauszug des Kreditinstitutes des Spenders.